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Neue Verkehrsregeln mit hohen Strafen treten heute in Kraft

Seit dem 28. April gelten neue Verkehrsregeln. Es drohen hohe Strafen bei Nichtbeachtung. Es kann den Führerschein kosten, die neuen Regeln nicht zu kennen.

Ziel der StVO-Novelle ist es, Fahrradfahrer besser zu schützen. Auch Parksünder und Raser, die unter anderem Fußgänger gefährden, werden ab heute härter bestraft. Diese Neuregelungen sollten Sie kennen:

Rasern droht der Verlust des Führerscheins
Zu schnelles Fahren wird in Ortschaften bereits ab 20 km/h über dem Tempolimit geahndet. Es droht ein Monat Fahrverbot, bis zu 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Außerhalb von Ortschaften bleibt die Straffreiheitsgrenze bei 26 km/h Tempoüberschreitung.

Hohe Bußgelder für Parksünder
Wer auf Geh- und Radwegen oder auf dem Schutzstreifen hält, macht sich genauso strafbar wie im Parkverbot. Einfache Verstöße können nun bis zu 25 Euro kosten und Parken in zweiter Reihe wird mit 55 Euro geahndet. Stellt das Parkvergehen eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dar, drohen sogar bis zu 100 Euro Bußgeld.

Verstöße gegen die Bildung der Rettungsgasse
Wer unerlaubt durch eine Rettungsgasse fährt oder diese blockiert, muss mit Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro rechnen. Hinzu kommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Flensburger Register.

Umgang mit unmotorisierten Verkehrsteilnehmern
Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern oder E-Rollern müssen höhere Abstände eingehalten werden. Innerorts sind 1,50 Meter zu gewährleisten, außer Orts mindestens 2 Meter. Neu sind außerdem Fahrradzonen, dort gelten die Regeln einer Fahrradstraße und ein Tempolimit von 30 km/h. Beim Parken oder Halten sind Radwege dringend zu beachten: An Radwegen müssen Autofahrer acht Meter Abstand zu einer Einmündung halten. Auf Schutzstreifen (durch eine Linie markierte Radwege) gilt absolutes Halteverbot.

Neue Schilder
Ein neues Schild “Grünpfeil für Radfahrer“ weist darauf hin, dass der Rechtsabbiegerpfeil ausschließlich für Radfahrer gilt. Ein weiteres neues Schild verbietet es, mit mehrspurigen Fahrzeugen Zweiräder zu überholen. Außerdem erhalten Carsharing-Fahrzeuge eigene Parkflächen und dazugehörige Schilder.

Neue Regeln für Fahrradfahrer
Radfahrer dürfen ab heute nebeneinander fahren, wenn sie dabei niemanden behindern. Außerdem gilt der grüne Rechtsabbieger-Pfeil nun auch für Radfahrer auf dem Radweg.
Höhere Strafen drohen dafür für das Fahren auf dem Gehweg (mindestens 25 Euro) und für die Nutzung des Radwegs entgegen der Fahrtrichtung (ab heute 55 Euro Bußgeld)

Sonstige Neuerungen

  • Wer mit aktivierter Blitzerwarnfunktion im Smartphone oder Navigationsgerät erwischt wird, zahlt 75 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg.
  • Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo fahren, wenn an der Kreuzung mit Fahrradfahrern oder Fußgängern gerechnet werden muss.
  • Autoposing wird mit bis zu 100 Euro geahndet.
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Author
Sara Breitner