Um Milliarden einzusparen, wird in Deutschland eine gesetzliche Arbeitspflicht für alle kommen, die Bürgergeld beziehen – so wünscht es sich zumindest der Thüringer Landrat Ulli Schäfer (CDU). Er legt zu seiner kontroversen Forderung nun auch einen Gesetzesentwurf vor.
Landrat Ulli Schäfer verlangt eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger. Mit diesem Vorstoß sorgte der Landrat des Landkreises Greiz in Thüringen deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, befeuerte aber gleichzeitig die dringend notwendige Debatte um eine überfällige Reform der Sozialleistung. Denn Bürgergeld kostete den Staat allein im Vorjahr rund 47 Milliarden Euro.
„Es ist Zeit zu handeln“
Schäfer: „Aus vielen Gesprächen mit Bürgern höre ich, dass sie den Eindruck haben, in Berlin wird nur geredet, dass man sich gegenseitig mit Vorwürfen und Forderungen überzieht. Dabei ist es Zeit zum Handeln. Damit endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden, habe ich einen konkreten Vorschlag zur Gesetzesänderung.“
Kein Strafdienst, keine Gegenleistung
Wichtig sei ihm aber, zu betonen: „Die Arbeitspflicht ist kein Strafdienst und auch keine Gegenleistung fürs Bürgergeld. Arbeitsgelegenheiten sind vielmehr ein bewährtes Instrument, Menschen wieder an Arbeit heranzuführen, ihrem Tagesablauf Sinn und Struktur zu verleihen, ihnen soziale Teilhabe zu eröffnen und die Vermittlungschancen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern.“
Kein Widerspruch zur Menschenwürde
Er halte es für sinnvoll, dass Jobcenter Bürgergeldempfänger künftig flexibler und zeitlich unbegrenzt einsetzen können, so der Politiker. Kritikern entgegnet er, dass die verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten nicht der Menschenwürde widersprechen würden – im Gegenteil: „Sie fördern Eigenständigkeit, vermeiden Ausgrenzung, bieten eine realistische Brücke in den Arbeitsmarkt und stärken damit die Persönlichkeit der Betroffenen.“
Ämter sollen durchgreifen dürfen
Sollten sich arbeitsfähige Personen verweigern, sollen Jobcenter durchgreifen, so Schäfer: „Wer Unterstützung benötigt, erhält sie. Wer Leistungen erhält, beteiligt sich zurück am Weg in Arbeit. Und die Gesellschaft profitiert von Arbeiten, die dem Gemeinwohl dienen. Diese Reform macht das Bürgergeld ehrlicher, gerechter und verbindlicher.“
Für die Änderungen müssten die Paragrafen 16d des Sozialgesetzbuches II angepasst werden.
Kommentare anzeigen
Alles richtig!
Endlich einer, der sagt wie es ist, ähnlich wie Boris Palmer bei Lanz.
Artikel 12 des Grundgesetzes (Art. 12 GG) garantiert jedem Deutschen das Recht auf freie Berufswahl, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte sowie ein Verbot der Zwangsarbeit, mit Ausnahmen für allgemein übliche Dienstleistungen oder richterliche Anordnungen. Der Schutz der Berufsfreiheit ist eine grundlegende Freiheit, kann aber durch Gesetze eingeschränkt werden, wenn wichtige Gemeinschaftsgüter vor abstrakten Gefahren geschützt werden müssen.
Im Detail:
Berufsfreiheit (Abs. 1):
Freie Wahl: Alle Deutschen haben das Recht, ihren Beruf, ihren Arbeitsplatz und ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Gegenstand: Dieses Grundrecht schützt nicht nur die Berufswahl selbst, sondern auch die Ausübung des Berufs und den Zugang zu Ausbildungsstätten.
Einschränkungen: Die Ausübung eines Berufs kann durch staatliche Gesetze oder Verordnungen reglementiert werden, insbesondere wenn dadurch ein wichtiges Gemeinschaftsgut (z. B. die öffentliche Sicherheit) vor einer Gefahr geschützt werden soll.
Verbot der Zwangsarbeit (Abs. 2 & 3):
Arbeitszwang: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.
Ausnahme für Dienstleistungspflicht: Eine Ausnahme ist eine allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht.
Zwangsarbeit bei Freiheitsentzug: Zwangsarbeit ist nur dann zulässig, wenn sie durch ein Gericht angeordnet wurde (z. B. im Rahmen einer Freiheitsstrafe).
Endlich einer, der sich traut, Tacheles zu reden.
Klaus richtig das diese Artikel Gesetze Verordnungen usw. Ausser Kraft gesetzt und überarbeitet werden müssen das dauert, danach wird gehandelt! Oder Sie sind gegen einen Zwang und Verpflichtung per Gesetz das DIE,Die arbeiten gehen können es nicht wollen dazu gezwungen werden können und Geld, Stütze, Bürgergeld für LAU das NICHTSTUN erhalten. Aber wollen und umsetzen sind zwei Paar Schuhe. Also es gibt viel zu tun packen WIR es an und sparen Millionen ein wenn es umgesetzt werden wird! Ich gehe einmal davon aus das Sie die gesetzlichen Hürden mit Ihrer Aufzählung gemeint haben und nicht z.B. die verordnete Zwangsarbeit ansprechen und verurteilen und Keinen dazu zwingen können!
Warum nicht. Es gibt genügend Arbeiten, die dem Gemeinwohl dienen oder wo dringend Hilfe benötigt wird. Wenn Bürgergeld, Wohngeld uws. vom Staat (uns allen Dummen, die arbeiten gehen) bezogen wird, kann hierfür auch eine gewisse Gegenleistung für die Allgemeinheit erwartet werden. EIN MUSS in der heutigen Zeit. Wer nicht krank oder Alleinerziehend ist, müsste meiner Meinung nach ein gewisses Stundenkontingent arbeiten und nur dann gibt es für den nächsten Monat das normale Bürgergeld - ansonsten Kürzungen! Wer will bekommt in den meisten Gegenden auch Arbeit. Den Faulenzern und Schmarozern muss es unbequem gemacht werden. Alles andere ist dem arbeitenden Volk ungerecht. Das ist meine persönliche Meinung - Grundgesetz hin oder her!
Es muss ja keiner arbeiten, der nicht will...wer nicht will, kann dann eben auch keine Leistungen beziehen. Eigentlich simpel...gibt es in anderen Ländern auch nicht.
Es wird ja niemand gezwungen zu arbeiten oder etwas zu tun was er will. Nur wer nicht will, sollte dann hat auch keine finanziellen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. So einfach ist das.
Es wird allerhöchste Zeit, dass sich da etwas ändert. 5,5 Millionen beziehen Bürgergeld.Wieviel davon arbeitsfähig sind weiss ich nicht Denke an die 1,5 -2 Millionen dürften arbeitsfähig sein. Wenn diese arbeiten, dann zahlen sie in die Rentenversicherung in die Krankenkasse ein. Ausserdem würde der Staat eine beträchtliche Summe an Lohnsteuer einnehmen Milliarden könnten so gespart werden.
Zuviele werden aus diesem Netz versorgt, obwohl sie arbeiten könnten. Noch gibt es keine Verpflichtung eine Arbeit aufnehmen zu müssen Jeder der arbeietn kann, dem ist auch zuzumuten, dass er arbeitet Er kann sich dennoch die Art der Arbeit aussuchen jenach seinen Fähigkeiten.
Wenn Gesetze dagegen sprechen, müssen diese geändert werden.Man ist ja sonst auch zu vielerlei verpflichtet,zB Abgaben zu zahlen, warum sollte es da keine Bestimmung geben, eine Arbeit aufnehmen zu müssen oder oben auf staatliche Leistungen zu verzichten.
Da wird es wieder Gegenstimmen der Art geben, dass diejenigen die kein Geld bekommen , kriminell werden .Wer kriminell wird,der wird ein Fall für die Justiz.