Neues Schild sorgt für Ärger im Straßenverkehr

Der deutsche Schilderwald besteht im Augenblick aus mehr als 400 Verkehrsschildern und jährlich werden neue hinzugefügt. Oft tauchen diese plötzlich aus dem Nichts auf und wenige Verkehrsteilnehmer sind sich bewusst darüber, dass die Missachtung der unbekannten Schilder mit hohen Bußgeldern verbunden sein kann. In vielen Fällen sind die Neuzugänge das Resultat von neuen Gesetzen oder sogar Trends, die sich verbreiten und auf die deutsche Verkehrsverordnung Rücksicht nehmen müssen. Jetzt ist wieder ein neues Schild im Umlauf, das zwar schon vor ein paar Jahren existiert, aber in den meisten Städten bisher nicht als notwendig angesehen wurde.  

Carsharing wird zunehmend beliebter 

Bei dem für viele Verkehrsteilnehmer unbekannten Neuzugang dreht es sich um eine öffentliche Parkflächenkennzeichnung für Carsharing, die jetzt in mehreren deutschen Städten, darunter Erfurt und Kassel, auftaucht. Das rechteckige weiße Schild mit schwarzem Rand zeigt ein schwarzes Auto, das von zwei weiblichen und zwei männlichen Personen umzingelt ist. Carsharing ist ein neues Mobilitätskonzept, in dem sich mehrere Fahrer ein Auto teilen. Um die Übergabe zwischen den einzelnen Teilnehmern zu vereinfachen, werden jetzt in vielen Städten Parkplätze reserviert, die nur für Carsharing genutzt werden dürfen. Wer sein privates Fahrzeug auf dem mit diesem Schild gekennzeichneten Parkplatz abstellt, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 55 Euro rechnen. Carsharing wird als eine klimafreundlichere Alternative betrachtet, die den Straßenverkehr in Städten entlastet und deshalb vorrangig im Zusammenhang mit dem Parken behandelt werden soll. 

ADAC warnt vor Carsharing-Fallen 

Carsharing ist besonders beliebt unter Gelegenheitsfahrern, die nicht tagtäglich auf ein Auto angewiesen sind. Im Carsharing gibt es mehrere Modelle. Zum einen sind im Laufe der letzten Jahre mehrere gewerbliche Carsharing-Anbieter entstanden, bei denen man einen Mietvertrag für die gelegentliche Nutzung eines Fahrzeugs unterzeichnen kann. Zum anderen gibt es auch inzwischen Privatpersonen, die willig sind, ihr Auto mit anderen gegen ein Entgelt zu teilen. Der ADAC warnt jedoch davor, dass einige rechtliche Voraussetzungen berücksichtigt werden müssen, bevor ein Vertrag zur Vermietung eines Fahrzeugs eingegangen wird. Dies betrifft insbesondere den Versicherungsschutz und eine jährliche Verpflichtung, das Fahrzeug dem TÜV zur Untersuchung vorzustellen. Private Fahrzeugbesitzer, die ihr Auto an andere verleihen, sind zudem steuerpflichtig für die Einkünfte, die sie aus der Vermietung erzielen. 

Kommentare anzeigen

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Alexander Grünstedt