Restschuldversicherung: Verbraucherzentrale warnt vor teurer Falle im Kreditvertrag

Die Kosten des täglichen Lebens werden heutzutage immer teurer: Man kann es sich einfach nicht leisten, Geld für Dinge auszugeben, die wenig oder gar keinen Nutzen bringen. Aber genau das, warnt die Verbraucherzentrale, tun Millionen von Bürgern. Und dabei geht es nicht um kleine Beträge.

Ob für ein besonderes Weihnachtsgeschenk oder den nächsten Urlaub – es gibt viele Dinge, für die man gerne etwas mehr Geld haben würde. Sicherlich möchten Sie es nicht für eine teure und überflüssige Versicherung ausgeben! Die Rede ist von der Restschuldversicherung.

In Deutschland wird beim Abschluss eines Ratenkredits häufig eine Restschuldversicherung angeboten – oft auch Restkreditversicherung, Kreditabsicherung oder Darlehensversicherung genannt. Die Banken und Vermittler betonen gerne, wie wichtig eine solche Kreditversicherung zum Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen sei: Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Jobverlust oder im Todesfall. Doch immer lauter werden die Stimmen, die vor überteuerten Policen mit wenig Nutzen warnen. Die Verbraucherzentrale hat kürzlich erneut auf die Risiken, Kostenfallen, den geringen Zusatznutzen und die eingeschränkten Leistungen der Angebote hingewiesen.

Teure Sicherheit – und oft wenig konkrete Leistung

Eine Restschuldversicherung (RSV) ist ein Vertrag, der mit einem Darlehen gekoppelt wird. Sie springt ein, wenn Kreditraten beispielsweise wegen Arbeitsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Tod nicht mehr gezahlt werden können. Die Idee dahinter klingt sinnvoll: Der Kreditnehmer oder die Hinterbliebenen sollen im Notfall das finanzielle Risiko nicht tragen müssen, während die Bank zugleich die eigene Forderung absichert.

Die Verbraucherzentrale kritisiert: Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig. In der Praxis ist die Wirkung oft enttäuschend, denn viele Versicherer zahlen nur unter engen Voraussetzungen – etwa keine Leistung bei Selbstkündigung oder nur nach langen Wartezeiten. Hinzu kommen zahlreiche Ausschlüsse, zum Beispiel bei Vorerkrankungen. Die Versicherungsbewertung der Verbraucherschützer fällt daher schlecht aus.

Konkrete Erfahrungsberichte von Betroffenen bestätigen: Die Auszahlung wird in vielen Fällen abgelehnt oder verzögert. Ein Verbraucher erzählt: „Ich wurde nach einer Operation arbeitsunfähig, doch die Versicherung zahlte erst nach Monaten und nur einen Bruchteil erwartet.“ Solche Berichte zeigen beispielhaft, dass die Kreditabsicherung oft trügerisch ist.

Erhebliche Kosten durch Kreditversicherung – Vergleich lohnt sich

Restschuldversicherungen verteuern Kredite erheblich. Die Beiträge können zwischen 5 und 13 Prozent der Darlehenssumme ausmachen. Oft wird die Prämie auf einen Schlag fällig und als Einmalbetrag mitfinanziert – das erhöht die Gesamtschuld und auch die Zinslast. In der folgenden Tabelle zeigen wir beispielhaft die Kostenstruktur und Alternativen:

Modell Kosten (Beispiel, 10.000 € Kredit, 5 Jahre) Leistungsumfang Flexibilität
Restschuldversicherung 800 – 1.300 € (einmalig, mitfinanziert) Nur Kredit, eingeschränkte Leistung (Arbeitslosigkeit/Arbeitsunfähigkeit oft ausgeschlossen) Unflexibel, kaum kündbar ohne Kreditablösung
Risikolebensversicherung 150 – 300 € (jährlich oder monatlich) Komplette Versicherungssumme für Hinterbliebene Flexibel, kann für alle Lebensbereiche genutzt werden
Keine Versicherung 0 € Eigenverantwortung, Risiko liegt beim Kreditnehmer Volle Entscheidungsfreiheit

Ein seriöser Versicherungsvergleich – etwa über renommierte Portale wie CHECK24 – zeigt schnell, dass eine separate Risikolebensversicherung häufig bessere Konditionen und mehr Flexibilität bietet. Die typische Restschuldversicherung dagegen ist nach Meinung vieler Verbraucherschützer überteuert, schlecht leistend und von geringem Mehrwert. Verbraucherzentralen empfehlen generell: Nur wer keine Alternative findet oder die Bank den Kredit ohne Absicherung ablehnt, sollte über eine RSV nachdenken.

Was deckt eine Restkreditversicherung ab – und was nicht?

Restkreditversicherung, Kreditabsicherung, Darlehensversicherung oder Kreditausfallversicherung – die Begriffe meinen meist dasselbe: Eine Police, bei der verschiedene Risiken abgesichert werden können. Doch der genaue Leistungsumfang variiert von Anbieter zu Anbieter drastisch. Üblich sind:

  • Todesfallabsicherung: Die Restschuld wird nach Tod des Kreditnehmers beglichen, sofern keine Ausschlüsse gelten.
  • Arbeitsunfähigkeit: Tritt eine längere Krankschreibung ein, übernimmt der Versicherer temporär die Raten – häufig erst nach Wartezeit und Karenzmonaten.
  • Arbeitslosigkeit: Wird meist nur nach unverschuldeter Kündigung abgedeckt, zudem mit erheblichen Ausschlüssen (z.B. Probezeit, befristete Verträge, Selbstverursachung ausgeschlossen).

Die Bedingungen sind oftmals komplex und schwer verständlich. Viele Kunden verlassen sich fälschlicherweise darauf, „im Ernstfall abgesichert“ zu sein – und stehen dann doch ohne Leistung da, weil eine Klausel greift oder Fristen verstreichen. Die Verbraucherzentrale Warnung ist also berechtigt: Wer einen Kredit absichern möchte, muss sich detailliert informieren und darf sich nicht auf wohlklingende Marketingversprechen verlassen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Verbraucherschutz

Seit einiger Zeit steht die Vertriebspraxis der Restschuldversicherung im Fokus der Finanzaufsicht. Immer wieder rügen Aufsichtsbehörden Banken und Vermittler, weil auf die Nachteile und Kosten nicht ausreichend hingewiesen wird oder der Abschluss beinahe zwingend erscheint. Wichtige Regeln rund um die Restschuldversicherung:

  • Banken dürfen Kreditzusagen nicht zwingend von einer RSV abhängig machen – es sei denn, die Bonität ist sehr schwach und keine andere Sicherheit möglich.
  • Seit dem 2. Januar 2025 gilt eine Kühlzeit: Ein RSV-Vertrag darf erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgeschlossen werden. Damit soll dem Verbraucher ermöglicht werden, Alternativen zu prüfen und einen Versicherungsvergleich durchzuführen.
  • Die Prämien müssen transparent ausgewiesen werden – inklusive Kosten für Zinsen, Gebühren und Provisionen.

Kritisch bleibt vielerorts, dass Kreditnehmer durch intransparente Policen in Verträge gedrängt werden, die dem Verbraucherschutz nicht genügen. Die Finanztip und die Verbraucherzentralen empfehlen: Genau prüfen, Police vergleichen, notfalls Angebote ablehnen und über alternative Kreditabsicherungen nachdenken – etwa über eine günstigere Risikolebensversicherung.

Empfehlungen, Alternativen und Fazit – Praxiserfahrungen und Tipps

Wer in Deutschland einen Kredit absichern will, sollte die folgenden Punkte beachten:

  • Vor Vertragsabschluss klären: Ist überhaupt eine Kreditabsicherung nötig? Wer bereits umfangreich versichert ist (Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeit, Rücklagen), benötigt häufig keine Restschuldversicherung zusätzlich.
  • Angebot genau prüfen! Alleinige Todesfallabsicherung? Oder auch Krankheit und Arbeitslosigkeit? Wann greift der Schutz wirklich? Wie lange läuft die Absicherung? Welche Risiken werden ausgeschlossen?
  • Kosten vergleichen! Restkreditversicherung und klassische Risikolebensversicherung im direkten Kosten-Nutzen-Vergleich prüfen. Prämie, Laufzeit, Rücktrittsrechte und Service unterscheiden sich drastisch.
  • Widerrufsrecht nutzen: Auch nach Vertragsschluss kann man – spätestens nach Inkrafttreten der „Kühlzeit“ – nochmals überlegen: Brauche ich die Police wirklich?

Kritische Verbraucher, die auf die Verbraucherzentrale Warnung hören, berichten häufig: Mit einer günstigen Risikolebensversicherung für die Familie oder einer soliden finanziellen Reserve fahren sie besser als mit einer teuren, leistungsschwachen Kreditversicherung. Ausnahmen bestätigen die Regel: Für Menschen mit sehr schlechter Bonität oder bei Baufinanzierungen mit sehr hoher Summe kann die RSV trotzdem sinnvoll sein.

Die Unsicherheit bleibt: Versicherungsbewertung und Erfahrungsberichte belegen, dass die Restschuldversicherung nur für sehr wenige Kreditnehmer wirklich passt. Wer einen Abschluss erwägt, sollte Alternativen prüfen, sich nicht unter Druck setzen lassen und im Zweifel eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen – etwa bei der zuständigen Verbraucherzentrale.

Abschließend gilt: Nur wer die Bedingungen durchschaut, die eigenen Risiken realistisch einschätzt und einen objektiven Versicherungsvergleich vornimmt, schützt sich vor einer teuren Kreditausfallversicherung mit wenig Nutzen.

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Oskar Herbert