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Rundfunkbeitrag von Richtern in Karlsruhe angehoben

Der von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio eingereichten Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht stattgegeben. Sachsen-Anhalts Blockade der Erhöhung der Rundfunkbeiträge war nach Ansicht der Richter verfassungswidrig. Somit steigt der Beitrag um monatlich 86 Cent.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss ordnete das Gericht die Anhebung an. Die von Sachsen-Anhalt blockierte Beitragserhöhung ist von den Karlsruher Richtern somit vorläufig außer Kraft gesetzt. In der Begründung des Gerichts hieß es dazu, dass die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit durch das Bundesland verletzt worden sei, da es dem Staatsvertrag in der neuen Fassung nicht zugestimmt hatte. Somit steigt der Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 20. Juli um 86 Cent. Bis es eine Neuregelung des Vertrags gibt, zahlen die Verbraucher nun 18,36 Euro.

In dem nun veröffentlichten Beschluss betonte der erste Senat, dass es in Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits“ für den beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine entscheidende Bedeutung gebe. Das reale Leben soll durch „authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten“ unverzerrt dargestellt werden.

Aufgrund der Blockade von Sachsen-Anhalt hatten die Sender in Karlsruhe geklagt. Die Bundesländer selbst sind für die Medienpolitik zuständig und wollten in einem neuen Staatsvertrag ab Januar 2021 eine Erhöhung des Beitrags auf dann 18,36 Euro beschließen. Grundsätzlich hatten alle deutschen Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen zugestimmt. Auch die Landtage aus 15 Bundesländer winkten den Entwurf durch. Lediglich Rainer Haseloff von der CDU in Sachsen-Anhalt hatte den Entwurf kurzfristig zurückgezogen. Er sah, dass seine Partei im Gegensatz zu en Partner aus SPD und Grünen diesen Entwurf nicht mittragen würde. Somit war die Blockade gegeben, denn alle 16 müssen dem zustimmen.

Im Gegenzug haben sich die Sender in der Rundfunkfreiheit verletzt gefühlt und gingen zum obersten Gericht. Da die Eilanträge aber nicht ausreichend begründet waren, wiesen die Richter die Anträge zunächst ab. Der Rundfunkbeitrag ist für die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die wichtigste Einnahmequelle. Diese lagen im Jahr 2020 bei rund 8,1 Milliarden Euro und wird seit 2013 für jede Wohnung mit 17,50 im Monat bewertet.

Deutliche Kritik kam schon kurz nach der Verkündung des Urteils. So kommentierte der FDP-Politiker das Urteil mit den Worten, warum die Länderparlamente überhaupt gefragt werden müssen, wenn schlussendlich nur ein „Ja“ akzeptiert wird. Erwartungsgemäß begrüßten die Sender die Entscheidung in Karlsruhe. Der Intendant des WDR und Vorsitzender der ARD, Tom Buhrow, sagte, dass die die Rundfunk-Freiheit stärkt. Lob für das Urteil gab es auch Grünen und Linken.

Kommentare anzeigen

  • ... ja meine lieben Kinderlein, und so wurde aus dem einst glorreichen Land der Denker und Dichter ein verstörender Staat der Querdenker und Richter. Und solange sie nicht infolge des Klimawandels ausgestorben sind, werden sie sich auch morgen noch streiten. Amen! 🧐

    • Toll! Einfach klasse. Mit dem Volk kann es man ja machen, Geldmaschine zum drucken. War ja Klar diese feinen Damen und Herren hängen ja genau so an unseren Steuertopf.

  • Warum macht man da keine Sperre rein wie bei Sky nicht jeder möchte ZDF oder ARD sehen wird aber dazu als Bürger gezwungen diese Sender zu bezahlen

    • Die Öffentlich-Rechtlichen Sender gelten als Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Ihre politische Unabhängigkeit wie auch deren Finanzierung per Gebühreneinzug sind gesetzlich geregelt.

  • Für so einen Scheiß was die ausstrahlen, noch mehr bezahlen? Nur noch Wiederholung und News, welche unvollständig und von der Regierung vorher bearbeitet werden. Unverschämt!!!

  • Diese Abzocke ist bösartig. So wird die Autonomie der Länder untergraben.

  • Es ist schon sehr brutal, sich von der Tagesschau usw. ständig "framen" zu lassen und auch noch mehr dafür bezahlen müssen!!!!
    Nachrichten sollten Nachrichten bleiben und nicht von irgendwelchen "Experten" kommentiert werden, wie man die Nachricht verstehen soll. Framing halt.

  • Typisch BVG.
    Wenn das glaubt, die "Öffentlich-Rechlichen" wären immer objektiv, dann irrt das BVG, wie das bei Juristen ja an der Tagesordnung ist.
    Sparen sollten die Ö-R, wie jeder andere Bürger auch, wenn das Geld knapp wird.
    Hohe Gehälter und Gagen, und nicht zuletzt zu viele Rundfunkanstalten, treiben die Kosten ins Unermessliche.

    • Ja genau!
      Oder es wird den Bürgen endlich gestattet, dass sie ihr eigenes Geld drucken dürfen! 🍌

    • Für den ständigen Wiederholungsmist soll noch mehr Geld bezahlt werden. Typisch für staatliche Sender- der Bürger wird nur ausgenommen. Hier sollte der Wettbewerb eine größere Rolle spielen, nicht Juristen sollten Preiserhöhungen durchsetzen, die müssten doch andere Probleme haben.

  • Solange die Oberen Funktionen von Partei Spezies besetzt werden wird sich daran auch nichts ändern. Eine Politik Änderung muss her......................., ohne LOBBY, ohne Machtbestreben etc. ...,
    aber ich befürchte das ALLE zu FEIGE sind dazu zu stehen.

    • Warum wählt die Mehrheit der Deutschen auch immer den gleichen Einheitsbrei an Parteien?

    • es wird allerhöchste zeit,das wir wieder kz,s einführen für diesen
      kriminellen abschaum,auch politiker genannt.wir halten hier leute am fressen,die keine leistung bringen.

  • Fresst den sauren Apfel! Wer nicht hören will, muss trotzdem zahlen. Das ist die Demokratie, die ihr euch gewünscht und gewählt habt.

  • Für dieses miese Programm soll man noch mehr bezahlen. Bloß gut das es Prime gibt.

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Alexander Grünstedt