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Schock: Zehntausende Deutsche stehen in Kürze ohne Bankkonto da

Vielleicht gehören Sie auch zu den 38.000 Deutschen, die in den nächsten Tagen eine Kündigung ihrer Bank erhalten. Der Grund ist eine simple Zustimmung zu den aktualisierten AGB – oder der fehlenden Zustimmung.

Es gibt aber auch Kunden der Sparkasse Köln/Bonn, die rechtzeitig “Ja” zu den veränderten Geschäftsbedingungen gesagt haben, trotzdem aber den “Blauen Brief” erhielten.  Die Bank versuchte zu beruhigen: Auch wenn man die schriftliche Kündigung nicht mehr rückgängig machen könne, sei man automatisch wieder aktiver Kunde, sobald man ab dem 1. April eine Überweisung tätigt oder Bargeld einzahlt. Achtung: Das gilt nur für all jene, die noch fristgerecht die neuen ABG bestätigt haben. Laut der Bank müssen sich diese Personen sich um ihr Konto nicht sorgen.

Der Verbraucherexperte und Rechtsanwalt David Riechmann sagte zu rtl.de, dass eine Konto-Kündigung aber leider nicht immer harmlos ist: „Wir müssen hier vom Worst-Case ausgehen und das bedeutet, dass Daueraufträge nicht mehr ausgeführt werden und Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden.“ Er rät den Betroffenen, spätestens Anfang April zu überprüfen, ob der Online-Banking-Zugang weiter besteht und etwaige Daueraufträge noch vorhanden sind. Es schadet nicht, seine Kontoauszüge und ähnliche Dokumente vorab zu sichern.

Riechmann hat kein Verständnis für die Vorgehensweise der Sparkasse: „Es ist absolut absurd, dass ein Kunde, der den allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, mit dieser Unsicherheit konfrontiert wird“, so der Rechtsanwalt. Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei aus seiner Sicht sowieso kein Grund für eine Kündigung. „Doch dazu gibt es noch keine Rechtsprechung“, kritisiert der Experte.

Stillschweigende Zustimmung nicht mehr zulässig
Die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet regelmäßig statt. Sie beinhalten unter anderem Kontenmodelle und deren Preise. Früher wurde von den Geldinstituten einfach angenommen, dass Kunden mit den Änderungen einverstanden sind, wenn sie nicht widersprechen. 2021 urteilte der Bundesgerichtshof dann aber, dass eine stillschweigende Zustimmung nicht zulässig ist. Nun muss die Zustimmung aktiv abgeholt werden.

Kommentare anzeigen

  • Sparkasse halt eben - da bin ich schon lange nicht mehr.
    Habe als Angestellte beinahe 10 Jahre hinter die Kulissen geschaut und mich dann endlich dazu entschieden zu kündigen, weil ich mit den Vorgehensweisen gegenüber der "normalen Bevölkerung" und auch gegenüber den Angestellten, die keinen Vater mit einer Firma hatten, nicht mehr einverstanden war.

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Martin Beier