Kategorien: News

Sperrstunde in Berlin gekippt

In Deutschland kommen immer mehr Corona-Maßnahmen unter die Räder. Gerichte in mehreren Bundesländern kassieren immer mehr der knallharten Maßnahmen, die die Politik zur Eindämmung der Virus-Verbreitung erlassen hat. Aber auch verschiedenen Regierungen der Bundesländer setzen diese einfach nicht mehr um.

In Berlin ist heute die Sperrstunde gekippt worden. Die vom Senat beschlossene Verordnung in der Hauptstadt ist vom Verwaltungsgericht einkassiert worden. Dies hat unter anderem die „Bild“-Zeitung aus der Gastronomie-Branche erfahren, die gegen diese Anordnung geklagt hatte.

Auf Anfrage erklärte der Anwalt Niko Härting am heutigen Tage, dass es ab sofort elf Berliner Bars erlaubt ist, auch noch nach 23 Uhr geöffnet zu haben. Gegen die Berliner Sperrstunde hatte diese Bars zuvor einen Eilantrag eingereicht.

Zur Begründung des Gerichts sagte der Anwalt, dass ein Infektionsrisiko nach 23 Uhr nicht nachgewiesen werden konnte. „Es liegt nun beim Senat, ob dieser zum Oberverwaltungsgericht geht“, sagte der Anwalt.

Allerdings bleibt das ab 23 Uhr geltende Alkoholverbot in Berlin weiterhin bestehen. „Die Sperrstunde ist zunächst einmal suspendiert, weil das Gericht diese mit Blick auf andere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie für unverhältnismäßig hält“, sagte ein Gerichtssprecher. Er verwies auf das in dieser Zeit weiter geltende Alkoholausschankverbot. Diese hatte nicht im direkten Zusammenhang mit der Sperrstunde gestanden. In dem Eilantrag sei dieses Verbot auch nicht angefochten worden.

Bayern streicht das Beherbergungsverbot

Und noch ein weitere Corona-Maßnahme entfällt. In Bayern läuft das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots am heutigen Tage aus. Auf eine entsprechende Verlängerung der Vorschrift verzichtet die Staatsregierung in München. Wie der Staatskanzleichef Florian Herrmann sagte, werden „wir es dabei belassen“. Bayern folgt damit sowohl Sachsen als auch dem Saarland. Die dortigen Landesregierungen strichten das Beherbergungsverbot und das, wo auf dem Bund-Länder-Gipfel mit der Kanzlerin Merkel explizit an dem Verbot festgehalten wurde. In der Vereinbarung wurde festgehalten, dass die Entscheidung auf den 8. November vertagt wird.

Das Beherbergungsverbot war zuvor auch von Gerichten in Baden-Württemberg und Niedersachsen gekippt worden.

Aber es gibt auch Bestätigungen dieser Verordnung. So hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein diese richterlich bejaht. Dabei hatten die Richter argumentiert, dass es zu einer unkontrollierten Einreise von Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken kommen könne, wenn das Beherbergungsverbot jetzt ausgesetzt werde.

Social
Author
Alexander Grünstedt