

Ein erst 16 Jahre alter Täter hat im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat einen Anschlag auf eine Kirche in Hamm geplant. Bevor er sein Vorhaben in die Tat umsetzen konnte, wurde er festgenommen.
Ein 16-jähriger Schüler aus Hamm sitzt derzeit in Haft, weil er für die Terrormiliz Islamischer Staat einen Anschlag auf eine Kirche geplant haben soll. Alexandra Wiese, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, sagt dazu: „Wir ermitteln unter anderem wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gegen den Beschuldigten. Es besteht dringender Tatverdacht!“
Kirchengemeinde steht unter Schock
Der Teenager dürfte einen Brandanschlag auf eine unabhängige christliche Gemeinde geplant haben. Der Präsident der unabhängigen christlichen Gemeinde „Apostolic International Centre“, Freddy Idehen, zeigt sich geschockt: „Das ist ja furchtbar. Wir können nur dankbar sein, dass die Behörden rechtzeitig eingeschritten sind.“ Nie habe es zuvor Probleme gegeben, mit Ausnahme einer eingeworfenen Scheibe vor ein paar Jahren.
Radikalisierung seit Jahren
Der junge mutmaßliche Täter soll sich bereits seit Jahren radikalisieren. „Er stand in Kontakt mit einer Person, die dem IS nahesteht“, erklärt Oberstaatsanwältin Wiese. Sein eigentlicher Plan sei gewesen, ins IS-Gebiet zu reisen und sich dem bewaffneten Dschihad („Heiliger Krieg“) anzuschließen. Zunächst sollte er aber offenbar in seiner Heimatstadt einen Anschlag verüben.
Der Jugendliche soll die Kirche schon ausgekundschaftet und für den Anschlag geübt haben, indem er versuchte, einen Hochsitz mit einer Silvesterrakete anzuzünden. Woher der Hinweis auf die geplante Tat kam, wollte die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft nicht verraten.
Teenie ist psychisch krank
Der Schüler wurde am 2. April verhaftet, auch seine Wohnung wurde damals durchsucht. Der Verdächtige befindet sich mittlerweile in der Jugendforensik, weil er eine psychiatrische Erkrankung aufweist. Ein Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Düsseldorf ordnete die Unterbringung am 23. Juni an. Laut Gutachten soll er zumindest eingeschränkt schuldfähig sein.