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Supermärkte sollen Elektrogeräte zurücknehmen

Im Moment lässt die Recyclingquote bei Elektrogeräte zu wünschen übrig. Viele Tonne lagern vergessen in Kellern oder auch im Restmüll. Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Verbraucher stärker zur Rückgabe ermutigen. So soll dies künftig auch beim Discounter kostenlos möglich sein.

Gleich, ob es sich um alte Handys oder defekte Rasierer handelt, Verbraucher sollen künftig ihre ausrangierten Elektrogeräte auch in Supermärkten zurückgeben können. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes hat der Bundestag nun beschlossen. Diese Neuregelung soll zu einer höheren Recyclingquote führen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 sollen dann Verbraucherinnen und Verbraucher bei vielen Discountern sowie Lebensmitteleinzelhändlern ihre Altgeräte kostenlos zurückgeben können.

Diese Regelung soll für kleinere Elektrogeräte, wie Handys oder Taschenlampen, unabhängig vom Kauf eines neuen Produktes gelten. Bei Geräten, die größer als 25 Zentimeter sind, soll dies mit dem Kauf eines entsprechenden Neuartikels verbunden sein. Als Voraussetzung gilt dabei, dass die Ladenfläche größer als 800 qm ist und mehrmals im Jahr vom Händler Elektrogeräte angeboten werden.

In diesem Zusammenhang erklärte die Bundesumweltministerin Svenja Schulze, „die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen” seien leicht erreichbare Sammelstellen. Wenn solche Altgeräte ordnungsgemäß gesammelt werden, dann könnten Schadstoffe „verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen” werden. Es sei ihr erklärtes Ziel, die Rückgabe von alten Elektrogeräten „so einfach wie möglich” zu machen. Es solle den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geboten werden, dies „ganz nebenbei“ beim Einkaufen erledigen zu können.

Hunderttausende Tonnen verschollen

Im Jahr 2018 wurden nach Angaben des Umweltministeriums rund 86 Prozent aller Altgeräte recycelt. Doch sind im selben Zeitraum nur gut 43 Prozent aller in den Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wieder eingesammelt worden. Das Umweltbundesamt bezifferte die absoluten Zahlen der in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte auf mehr als zwei Millionen Tonnen. Die Diskrepanz zwischen gekauften und entsorgtem Material ist auffällig, auch wenn nicht bei jedem Neukauf auch ein entsprechendes Altgerät entsorgt wird. In 2018 wurden in den Recyclinghöfen knapp 550.000 Tonnen abgegeben, die Betreiber haben aber nur rund 100.000 Tonnen zurückgenommen.

Besonders wies Schulze darauf hin, dass Handys, Taschenlampen oder Rasierer oft in Schubladen vergessen würden. „Andere Altgeräte enden im Restmüll oder werden illegal vermarktet”, fügte sie hinzu. Nun müsse diese Änderung des Elektro- und Elektronikgesetzes noch den Bundesrat passieren. Zum 1. Januar 2022 solle es dann in Kraft treten. Der Handel erhält dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Kommentare anzeigen

  • Warum macht man denn hier eine 25 cm Obergrenze und nur bei Neukauf kann man größere Geräte zurückgeben. Das erinnert mich an das tolle Dosenpfand wo der I halt und nicht die Verpackung zählt.
    Warum kann die Politik nicht einmal vernunftbegabte Beschlüsse fassen. Ich sehe hier nur eine marginale Verbesserung die wie eine Riesensache zum Schutz der Umwelt verkauft wird.

  • Wie immer in D, ein Wirrwar an Regularien. So ein Land wird daran zugrunde gehen.
    Coronakrise, Bauvorschriften, ..... lassen grüßen!

  • Das ist doch wohl ein Witz nur halber Kram ,wie duschen ohne
    nass zu werden. So werden die
    Leute von der Politik verarscht.
    Kein Wunder wenn wir punkto
    Umweltpolitik auf der Stelle treten
    und nicht vorankommen.

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Jerry Heiniken