Achtung beim Einkaufen: Verbraucherschützer warnen vor einer Fall betreffend der Supermarkt-Preise bei Ketten wie Lidl und Penny. Achten Sie unbedingt auf die Beschilderung, denn oft wird ein Preis beworben, der exklusiv für App-Kunden gedacht ist.
Es ist mittlerweile üblich, dass Lebensmittelhändler eigene Apps anbieten, mit denen Kunden Geld sparen können. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert jetzt aber, dass oft nicht klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. Gegen die angeblich verwirrende Werbung für Rabatte wird juristisch vorgegangen – es seien bereits zwei Anträge auf Unterlassung wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung gegen Lidl und Penny eingereicht worden. Das erklärte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, der “Lebensmittel Zeitung”.
“Verstößt eindeutig gegen das Gesetz!”
Preise würden beworben, die nur bei Nutzung der App gelten würden. Bernhardt: “Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz.” Wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt.
Zunehmend Verbraucher-Beschwerden
Die Werbung richte sich an alle Kunden, daher sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. Bernhardt: “Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen.”
Ein Sprecher von Penny äußerte sich zur Causa wie folgt: “Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern.” Lidl kann nach eigenen Angaben „grundsätzlich nichts zu laufenden Verfahren“ sagen.
Auch Netto und Rewe im Visier
Die Verfahren sind bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto sei laut Verbraucherschützern bereits in Vorbereitung. Auch gegen die Handelskette Rewe prüfe man juristische Schritte.
Verwirrung um Prospekt
Lidl wird konkret für eine Werbung in einem Verkaufsprospekt kritisiert, wonach Fleischwaren mit unterschiedlichen Preisen beworben werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts Heilbronn mitteilte. Die Preise richten sich je nach Zugehörigkeit an eine bestimmte Kundengruppe – Nutzer der Lidl-Plus-App. Die Darstellung der unterschiedlich geltenden Preise im Druck sowie die fehlende Angabe eines Grundpreises für Kunden ohne App-Nutzung seien problematisch.
Wann in dem Rechtsstreit entschieden wird, ist nicht absehbar. Grundsätzlich gilt: Kunden bezahlen bei der App-Nutzung mit ihren Daten für die exklusiven Rabatte. Die Händler lernen, zu verstehen, was die Käufer wollen.