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Verdächtiger im Fall Maddie McCann bricht sein Schweigen: “Ich habe nichts getan, naja fast nichts”

Der deutsche Häftling, der im Fall Maddie McCann unter Verdacht steht, hat erstmals sein Schweigen gebrochen. Seine Worte sind fast zynisch. Der wegen Vergewaltigung Verurteilte schreibt in einem Brief: „Ich habe nichts getan. Naja, fast nichts.“

Der 45-jährige mehrfach vorbestrafte Vergewaltiger äußerte sich in einem fünfseitigen Brief nun erstmals zum Fall der verschwundenen Britin Madeleine McCann.

Das Mädchen ist vor 15 Jahren als Dreijährige an der portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Seit zwei Jahren wird gegen den deutschen Straftäter Christian B. ermittelt. Damals wurden Hinweise bekannt, wonach der 45-Jährige sich zur Tatzeit in dem Urlaubsort aufgehalten habe.

In dem Brief an die Freundin streitet B. jede Verbindung zum Fall der verschwundenen Maddie ab. Er habe „fast nichts“ getan, außer „Drogen, Einbruch, in Häuser, Wohnen in Autos und als ich 17 war, gab es irgendwas mit Kindern“. Nachdem er 18 war, habe er jedoch „niemanden angegriffen“. Diese Aussage ist jedoch gelogen. Immerhin sitzt B. wegen einer Vergewaltigung hinter Gittern, die sich 2005 in eben jenem Ort abgespielt hat, in dem auch Maddie verschwunden ist.

Weiter bezeichnet der 45-Jährige sich selbst als „der bekannteste Bösewicht der Welt“. Er gibt auch zu, Fehler gemacht zu haben, als er jünger war und verharmlost seine Kriminalakte mit dem nächsten Halbsatz: „Ich habe Fehler gemacht, doch wer hat das nicht?“. Zum Fall Maddie behauptet B, die Behörden hätten keinen Beweis gegen ihn „und sie haben ihn noch immer nicht“.

Maddie McCann gilt seit dem 3. Mai 2007 als vermisst. Sie verschwand aus einer Ferienanlage, in der ihre Eltern mit Freunden Urlaub gemacht hatten.

Der Verdächtige wurde erst vor Kurzem von den portugiesischen Behörden zum „offiziell Beschuldigten“ erklärt. Allerdings gab die zuständige Staatsanwaltschaft wenig Informationen zu diesem Umstand bekannt. Die Beweislage könnte demnach tatsächlich sehr unklar sein.

Durch diesen Status ist der Beschuldigte nicht gleich angeklagt, sondern gilt zunächst nur als Verdächtiger. Das wiederum ist die Grundlage, damit überhaupt eine Klage gegen ihn stattfinden kann. Der Rechtsschritt hat trotzdem weitreichende Konsequenzen für das Verfahren. Denn in wenigen Tagen wäre der Fall nach portugiesischem Recht verjährt gewesen. Die Ermittler hätten den Fall einstellen müssen, weil die Akte am 3. Mai 15 Jahre alt wird. Jetzt, wo es einen Verdächtigen gibt, wird diese Frist ungültig.

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Jerry Heiniken