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Vorsicht bei Weihnachtsliedern: GEMA verteilt Bußgelder

Zur Weihnachtszeit gehören zweifelsohne Weihnachtslieder. Aber während die guten alten Klassiker wie “O Tannenbaum”, “Stille Nacht” oder “Kling, Glöckchen, klingelingeling” von jedem, dem es gerade so passt, heraus geschmettert werden können, verläuft die Geschichte anders bei den Weihnachtsschlagern aus neuer Zeit. 

Diese sind nämlich mit Urheberrecht gesichert und sobald man anfängt, “Rockin’ Around the Christmas Tree” oder “Last Christmas” anzustimmen, könnte im Prinzip die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), an die Tür klopfen und die Hand aufhalten.

Besonders der beliebte deutsche Hit “In der Weihnachtsbäckerei” von Rolf Zuckowski ist davon betroffen. Jetzt müssen Kitas und Grundschulen in ganz Nordrhein-Westfalen nämlich genau dieses Lied von ihren Weihnachtsvorstellungen streichen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat keinen Rahmenvertrag für den Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Inhalten mit der GEMA abgeschlossen. Deshalb muss jeder einzeln und für sich mit der Verwertungsgesellschaft verhandeln.  

Für die meisten Kitas ist aber nicht nur die Gebühr ein springender Punkt, um diese Lieder zu vermeiden. Der bürokratische Aufwand, der mit der Registrierung von nur einer einzigen Weihnachtsvorstellung für Eltern und Angehörige verbunden ist, sei einfach zu groß. Auf dem Meldeformular muss bis hin zur letzten Sekunde aufgeschrieben werden, wie lange die Weihnachtsfeier dauert, wie groß die Räumlichkeiten sind, in denen das Fest stattfindet, und wie viele Minuten davon ohne Musik verbracht werden.  

Nicht nur Kitas und Grundschulen sind übrigens von den urheberrechtlichen Fragen berührt. Auch Weihnachtsmärkte in ganz Deutschland sind stark betroffen. Zum Beispiel hat die Stadt Hanau in Hessen eine Rechnung über 18.000 Euro erhalten, weil man dort urheberrechtlich geschützte Weihnachtslieder auf dem Weihnachtsmarkt spielt. In der Stadt Frankfurt am Main ist die GEMA-Gebühr innerhalb von ein paar Jahren von 1000 Euro auf 40.000 Euro gestiegen. Die krasse Erhöhung ist nach Angaben der GEMA daraufhin zurückzuführen, dass man die Regulierung jetzt strenger überprüft.

Wer die hohen Gebühren der GEMA umgehen möchte, hat trotzdem eine große Anzahl von Weihnachtsliedern zur Verfügung. Die beliebtesten Weihnachtslieder in Deutschland sind immer noch die Klassiker wie “Schneeflöckchen, Weißröckchen”, “Macht hoch die Tür, die Tor macht weit!” und “Leise rieselt der Schnee”, die zumeist schon vor 200 Jahren oder länger her verfasst wurden. 

Kommentare anzeigen

  • na da könnte doch mal die Letzten Generation mit Ihren Boomboxen über den Weihnachtsmarkt laufen und die Weihnachtslieder abspielen.
    Das wäre mal was Vernünftiges !!!

  • Die Regierung kann ja was machen gegen diesen Blödsinn,wo bleiben unsere Kulturellen Werte, ist das alles nichts mehr Wert nur weil wir Migranten in Deutschland haben. Wir sollen ihre Kulturen doch auch akzeptieren, dann muss das doch andersrum genauso akzeptiert werden.

  • Ganz Deutschland ist eine einzige Zockerbude und wird geführt von rückdichtslosen Hütchenspielern.

  • F. Bauer - Sie sind mit Ihrem Leben augenscheinlich auch nicht mehr zufrieden. Unmöglich Ihr Kommentar

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Alexander Grünstedt