Eine dringende Warnung der Polizei: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger finden aktuell hochgefährliche Post in ihren Briefkästen.
Die meisten von uns kennen mittlerweile die Vielzahl von Phishing-E-Mails, die täglich von Betrügern verschickt werden. Plötzliche Aufforderungen, Kontoinformationen und Zahlungsdaten zu aktualisieren, lassen sofort die Alarmglocken läuten. Aber ein offiziell aussehender Brief, der mit der Post kommt? Mehr als eine Person ist bereits Opfer dieser hinterhältigen Masche geworden, und die Polizei warnt nun eindringlich.
Betrüger nutzen täuschend echt aussehende Briefe
Die gefährlichste Masche ist die, die man am wenigsten erwarten würde. Der seriös aussehende Brief des Bundeszentralamtes für Steuern, den viele Haushalte derzeit in ihrem Briefkasten finden, gehört sicherlich dazu.
Das Schreiben teilt dem Empfänger mit, dass aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023 Verzugszinsen fällig sind. Weiter wird erklärt, dass die Angelegenheit vom Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet wurde. Die Strafgebühren belaufen sich auf 350,11 Euro. Der Steuerpflichtige soll diesen Betrag über den bereitgestellten QR-Code an das Bundeszentralamt für Steuern überweisen.
Gefälschte Steuerpost: Auf diese Zeichen sollten Sie achten
Auf den ersten Blick sieht das Schreiben täuschend echt aus. Doch es gibt mehrere Unstimmigkeiten, die der Empfänger kennen sollte: Zum einen beträgt die angegebene Frist für die Zahlung nur 2 Tage – eine klare Masche, mit der die Betrüger ihre Opfer unter Druck setzen wollen. Bei Nichtzahlung wird mit finanziellen Strafen gedroht, sogar mit Pfändung. Echte Finanzbehörden würden niemals eine Zahlung innerhalb einer so kurzen Frist verlangen, noch würden sie sofort mit Pfändung drohen.
Bei näherer Betrachtung des Schreibens fällt zudem auf, dass keine Steuernummer angegeben ist, oder wenn doch, dann stimmt sie nicht mit der des Empfängers überein. Außerdem ist der Brief nicht mit dem Namen des Empfängers, sondern mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler“ adressiert. Das Schreiben ist zweiseitig bedruckt, aber die Seiten sind sehr unterschiedlich: Eine ist mit Februar 2025 datiert, die andere (die Seite mit der Rechnung) mit Mai 2025. Das Absenderfeld und die Fußzeile der beiden Seiten stimmen nicht überein, wie man es bei einem offiziellen, auf standardisiertem Briefbogen gedruckten Schreiben erwarten würde.
Und dann ist da noch die Sache mit dem QR-Code selbst. Scannen Sie diesen nicht! Die darin enthaltene IBAN beginnt mit „ES-“ und gehört zu einer Bank in Spanien.
Betrüger verwenden wieder vermehrt Briefe
Kurz gesagt, wer auf den oben beschriebenen Brief hin Geld zahlt, wird es wahrscheinlich nie wieder sehen. Altmodische Briefe werden wieder zum Mittel der Wahl der Betrüger. Prüfen Sie deshalb Zahlungsaufforderungen oder Informationsanfragen, die Sie per Post erhalten, immer sehr genau. Um sicher zu gehen, sollten Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen.