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Warnung: 1000 bewaffnete Terroristen in Deutschland auf freiem Fuß

“Der Staat macht sich lächerlich”, sagt ein Bundestagsabgeordneter über die Tatsache, dass etwa tausend Terroristen in Deutschland völlig legal eine Waffe führen dürfen. Mann sollte meinen, dass ein Straftäter automatisch seine Waffenerlaubnis verlieren sollte – tatsächlich ist das aber erst ab einem bestimmten Strafmaß der Fall. So kommt es, dass zahlreiche Extremisten, darunter einige potenzielle Terroristen, immer noch legal Waffen besitzen. 

Und es sind gar nicht so wenige: Rund tausend Personen sind laut ARD-Magazin “Report Mainz” auf der Liste des Verfassungsschutzes geführt, aber auch bewaffnet. Die ARD beruft sich wiederum auf eine  Umfrage unter den Innenministerien der Bundesländer. 

So seien etwa zwei Männer auf einer internen Liste des Verfassungsschutzes von 2012 über Menschen mit “rechtsterroristischen Ansätzen” vermerkt – beide aktive Sportschützen, einer von ihnen hat sogar  einen Sprengstoffschein. Der Mann, der in den Neunzigern Mitglied einer Nazigruppe war, ist europaweit bei Schießwettkämpfen erfolgreich. In der Vergangenheit beschlagnahmte die Polizei mehrfach illegale Waffen bei ihm. Trotz all dieser Fakten sieht die zuständige Waffenbehörde “keinerlei Erkenntnisse”, die einer Waffenerlaubnis entgegenstehen würde.

Auch potenzielle Terroristen führen in Deutschland legal eine Waffe. Der Bundestagsabgeordnete und Innenpolitiker Marcel Emmerich (Grüne) kritisierte das Waffengesetz als unzureichend: “Das ist etwas, wo wir uns als Staat lächerlich machen”, sagte er zu “Report Mainz”. “Da müssen unsere Behörden die notwendigen Mittel an der Hand haben, um das zu beenden.”

Politiker fordern Änderung im Waffenrecht
Er sieht Schwächen im gültigen Waffenrecht: Formulierungen seien schwammig, die Gerichte hätten einen zu großen Spielraum bei Entscheidungen, so der Politiker. Geschrieben steht dort, dass Straftäter ihre Waffen ab einem bestimmten Strafmaß per Gesetz verlieren, bei Extremisten gilt dies aber nur “in der Regel”.

Der hessische Innenminister Peter Beuth schließt sich der Forderung Emmerichs an: “Das sind zwar juristische Feinheiten, aber diese Feinheiten führen dazu, dass wir im Waffengesetz Anforderungen haben, die es uns nicht ermöglichen, (…) den Extremisten die Waffen zu entziehen”, sagte er. “Wir wollen uns das alle nicht vorstellen, dass es erst noch mehr Tote geben muss, bis tatsächlich klare Normen formuliert sind”, ergänzte der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer.

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  • Der besagte Verfassungschef sieht sich gern im Fernsehen und hetzt gegen die mündigen Bürger. Schlimmer noch er stuft sie als potentielle Terroristen ein, wahrscheinlich aus Wut, weil der Großeinsatz mit Hunderten Polizisten zwar brutal einige Waffenbesitzer am frühen Morgen aus den Betten heraus verhafteten und sie wegbeförderten, aber alle hatten einen gültigen Waffenschein. Zum Schluß mußten sie wieder freigelassen werden, weil es ganz normale Bürger waren, die parteilich -ohne Mitglied einer Partei zu sein- den Querschnitt unserer deutschen Bevölkerung darstellten und noch nicht einmal Vorstrafen hatten.

    Was aber der Herr Verfassungsschutzchef vergessen hat, jene sogenannte ausländische Mitbürger, die schon häufiger straffällig geworden sind, morgens aufzusuchen und nach Waffen deren Wohnung zu durchsuchen, im Gegensatz zu den malträtierten deutschen Waffenbesitzern, hätten die Polizisten bei den Ausländern keinen gültigen Waffenschein vorgefunden.

  • In Deutschland und nicht nur hier war einst das Recht eine Waffe zu tragen, das Recht und Zeichen des freien Mannes. In den USA ist es noch heute so, weshalb es dort nicht möglich ist, das Waffenrecht wesentlich zu verschärfen. So ist es mit der Freiheit. Nicht die Waffe verübt Verbrechen, sondern jener, der sie dazu mißbraucht.
    Es wird erzählt: "es kam mal ein Man zur Polizei und zeigte sich wegen einer Sex-Straftat an. Der Beamte fragte erstaunt wo und wann er sie verübt hatte und erhielt die Antwort, getan habe ich sie noch nicht, aber ich habe die Einrichtung dafür". So ist das letztlich auch mit dem Waffenbesitz. Schon jedes Brotmesser kann zur Waffe werden in der Hand eines Verbrechers oder aber auch zur Verteidigung dienen. Es kommt immer auf den Hintergrund der Gesetzgebung an, nicht auf die Realität.

  • Wozu braucht man eine Waffe wenn man sie nicht benutzen darf. Welche Privatperson hat das Recht über das Leben eines Menschen zu entscheiden? Keiner….!
    Wer weiß denn schon in welcher Situation die Benutzung einer Waffe gerechtfertigt ist, man darf noch nicht einmal seinen Hund auf einen Einbrecher los lassen da wird man bestraft.

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Martin Beier