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Warnung des Bundesamtes: Akute Lebensmittelvergiftungsgefahr

Warnung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: In einer beliebten Käsemarke, die bundesweit verkauft wurde, sind Keime nachgewiesen worden, die eine Lebensmittelvergiftung auslösen. Betroffen sind zahlreiche Käsesorten der Marke Fromi, die vielen Menschen ein Begriff ist.

Keime in Lebensmitteln können zu höchst bedenklichen Magen-Darm-Erkrankungen führen. Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, aber auch Schlimmeres, können auftreten: Bei Kleinkindern, Schwangeren und gesundheitlich geschwächten Personen kann der Verzehr kontaminierter Lebensmittel lebensbedrohliche Folgen haben.

Daher sollten die Verbraucher diesem jüngsten Rückruf besondere Aufmerksamkeit schenken: In vier verschiedenen Käsesorten, die sowohl vorverpackt als auch aufgeschnitten über die Ladentheke verkauft wurden, sind Listerien nachgewiesen worden.

Betroffen sind die folgenden Thekenwaren von Fromi:
Galet de la Loire
Gaperon ficelle lait thermise

Verbraucher, die ihren Fromi-Käse an der Ladentheke gekauft haben, wissen nicht unbedingt, ob es sich um eine der vom Rückruf betroffenen Chargen handelt. Sie werden daher gebeten, sich mit dem Geschäft, in dem sie ihren Käse gekauft haben, in Verbindung zu setzen, wenn sie eine der betroffenen Sorten erworben haben.

Die vorverpackten Käsesorten, die zurückgerufen werden, sind folgende:

Produktname: Gaperon ail des ours
Haltbarkeit: vom 21.01.2023 bis 18.03.2023
Identitätskennzeichen: FR03094002CE
Hersteller: Laiterie de Vichy, Frankreich

Produktbezeichnung: Tomette des Alpes
Inhalt: 300g
Chargennummern:
012722347: MHD 08/02/2023
012722357: MHD vom 15.02.2023 bis 01.03.2023
012722361: MHD vom 03.03.2023 bis 10.03.2023
012723003: MHD vom 15.03.2023 bis 17.03.2023
Identitätskennzeichen : FR74.280.050CE
Hersteller: Tradition Emotion

Ein weiterer Rückruf, auf den Verbraucher achten sollten, betrifft die Sesampaste “Koska Dark Tahin” von ErTi Food. In Gläsern mit der Losnummer 22-319.22 / 3102 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.05.2024 wurden Salmonellen nachgewiesen.

Wenn Sie eines der oben genannten Produkte gekauft haben, sollten Sie es unverzüglich an den Handel zurückgeben. Für eine Erstattung des Kaufpreises ist kein Kassenbon erforderlich.

Kommentare anzeigen

  • Man fragt sich wirklich, was man überhaupt noch aus dem Handel fressen kann, weil der Handel anscheinend nicht genügend prüft und damit die Bevölkerung permanent gefährdet.
    Es ist zum Kotzen !!!

  • solange unsere Regierung hier nicht mal drastische Strafen verhängt, wird sich nichts ändern.
    Es geht nur um Profit. Das Wohlbefinden der Menschen und auch Menschenleben zählen in unserem Land gar nichts mehr. Deutschland ist alles andere als ein Vorbild für Europa.

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Author
Kai Degner