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Wichtige Änderung für Vermieter und Mieter ab Januar 2023

Es gibt einige Punkte, die sich im kommenden Januar für Vermieter und Mieter ändern dürften. Die einen werden sicher begrüßt, die anderen eher nicht. Wir fassen zusammen.

Die CO2-Abgabe: Diese wird bislang vor allem von den Mietern gestemmt. Eine Erneuerung des Gesetztes besagt, dass künftig auch die Vermieter zur Kasse gebeten werden.

Die Wohngeld-Reform: Rund zwei Millionen deutsche Haushalte können ab Januar 2023 das ganz neue, sogenannte „Wohngeld Plus“ beantragen. Bisher erhalten 600 000 Haushalte das normale Wohngeld. Mit dem „Wohngeld Plus“ wird sich das Wohngeld aber verdoppeln. Von im Durchschnitt 180 Euro monatlich auf dann 370 Euro je Monat. Durch die Gesetzesänderung erhalten ab Januar zusätzlich 1,4 Millionen weitere Haushalte Anspruch auf das „Wohngeld Plus“. „Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten“, erklären die Experten der Bundesregierung.

Entsprechenden Anspruch haben neben Rentnern und Alleinerziehenden auch Familien mit niedrigerem Einkommen.

Es gibt zudem auch neue Bedingungen für Sanierungsförderungen, die immer aber vom Einzelfall abhängig sind.

Freuen dürften sich Mieter und Eigentümer aber auch über die geplante Gaspreisbremse. Für private Haushalte soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 nämlich auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Die Gaspreisbremse soll vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 für Mieter und Eigentümer gelten. Gleichzeitig wird es aber auch eine Strompreisbremse geben, die ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten wird. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

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Jerry Heiniken