

Die Bundesregierung sieht trotz des jüngst vorgestellten Gutachtens zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD derzeit keinen Anlass, einen eigenen Verbotsantrag gegen die Partei zu prüfen. „Uns interessiert natürlich grundsätzlich ziemlich viel, was in diesem Land passiert“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, ob das Gutachten die Bundesregierung beschäftige. „Aber es ändert jetzt nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung.“
Anstatt eines Parteienverbotes wolle die Regierung die Probleme und Herausforderungen des Landes lösen und zeigen, dass die demokratische Mitte die notwendigen Entscheidungen treffen könne. Dies solle die Menschen überzeugen, ihre Wahlentscheidung zugunsten der „demokratischen Mitte“ zu treffen.
Am Vortag hatte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) unter großem Medieninteresse ein ausführliche Rechtsgutachten vorgestellt, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD angeblich nachweisen soll. Unmittelbar danach hatte es aus allen anderen im Bundestag vertretenden Parteien Rufe gegeben, einen Anlauf für ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht zu nehmen. Neben der Bundesregierung können auch Bundesrat oder Bundestag einen solchen Antrag stellen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25.06.2026, via dts Nachrichtenagentur
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Wehrhafte Demokratie sollte sich wehren und nicht vor Zustimmungszahlen für Extremisten kuschen - und zwar bevor es zu spät ist. Leider ist aber auch nicht völlig auszuschließen, dass dem BVG inzw. die Anzahl extrem rechts Wählender für ein Verbot zu hoch ist (analog zu niedrig bzw. nicht genug bedeutend beim Versuch, die NPD verbieten zu lassen). Beim linken Rand war man 1956 weniger zimperlich.
Und: Das Erstarken der Extremen hätte durch weniger Fehler der demokrat. Mitte verhindert werden können.
Extremstes Beispiel: Wir schaffen das! Womit gemeint war: Ihr habt das gefälligst zu schaffen.
Und trotzdem hören die Ehrungen für die Erfinderin v.g. Spruchs einfach nicht auf?