EU-Staaten bei Entwaldungsverordnung einig

Die EU-Staaten haben sich auf ein Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte geeinigt. Ziel sei es, die Umsetzung der bestehenden Regeln zu vereinfachen und deren Anwendung zu verschieben, um Betreibern, Händlern und Behörden eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen, teilte der EU-Rat mit.

Die Verordnung soll demnach nun ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Betreiber gelten, während kleine und Mikrobetreiber bis zum 30. Juni 2027 Zeit haben. Zudem sollen zahlreiche Vorschriften deutlich vereinfacht werden. Auf der Grundlage dieses Mandats will der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um in den kommenden Wochen und vor Inkrafttreten der aktuellen EUDR am 30. Dezember 2025 eine endgültige Einigung zu erzielen.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) begrüßte die Einigung. „Ich freue mich, dass sich die Mitgliedstaaten jetzt auf eine gemeinsame Linie auf Basis unseres deutschen Vorschlags verständigt haben“, sagte er. Damit sende der Rat ein klares Signal: „Wir setzen auf eine praxistaugliche, schlanke EUDR für wirksamen Waldschutz aber ohne überflüssige Auflagen für Länder ohne Entwaldungsprobleme.“

Die Unternehmen bräuchten weniger Bürokratie – nicht ständig neue Hürden, so Rainer. „Das Ziel der EUDR – den weltweiten Schutz der Wälder – unterstütze ich uneingeschränkt. Aber in ihrer jetzigen Form bremst die EUDR das, was wir auf EU- und Bundesebene für Bürokratieabbau tun.“ Es dürfe nicht sein, dass Waldbesitzer und bäuerliche Betriebe sowie die gesamte Wertschöpfungskette für Probleme verantwortlich gemacht werden, „die bei uns schlicht nicht existieren“.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Brasilianischer Regenwald (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
dts