

Die gesetzlichen Krankenkassen haben Klagen gegen den Bund wegen der Milliardenkosten für Bürgergeld-Empfänger angekündigt. Die ersten Klagen von Kassen seien bereits eingereicht worden, weitere würden folgen, teilte der GKV-Spitzenverband am Montag mit.
Zur Begründung hieß es, dass der Staat als Träger der Fürsorge die Krankenkassen damit beauftragt habe, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher zu übernehmen. Aber statt für diese Leistung voll zu bezahlen, lasse der für die Finanzierung zuständige Bund die Krankenkassen auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen. Das seien derzeit rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Vor diesem Hintergrund habe der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes den Grundsatzbeschluss gefasst, im Auftrag und im Namen der Krankenkassen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern zu klagen. Klagegegenstand seien die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Die ersten Klagen wurden beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht.
“Es geht hier nicht um Almosen oder Subventionen des Staates für die GKV”, sagte Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin. “Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbezieher um rund zehn Milliarden Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt.” Das sei “unfair” den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern gegenüber und zudem “wirtschaftspolitisch kontraproduktiv”.
Ziel des Verbandes ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Hierzu will der GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht anregen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur