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Corona-Plan: Diese Maßnahmen sollen erhalten bleiben

Das momentan gültige Infektionsschutzgesetz regelt noch immer die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Am 19. März läuft dieses aus, womit am 20. März alle Einschränkungen wegfallen sollen. Derzeit arbeiten der Gesundheitsminister Karl Lauterbach und die Ampel-Koalition intensiv an einer neuen Fassung, in der weitere „Basisschutzmaßnahmen“ festgeschrieben werden sollen.

Lange war offen, was ab dem 20. März, dem offiziellen Ende der Corona-Schutzmaßnahmen passieren soll. Nun liegt ein erster Entwurf vor, über den in der nächsten Woche im Bundestag debattiert und entschieden werden soll. Diese Punkte sind Gegenstand der Diskussion:

Die Basismaßnahmen

Grundsätzlich sollen gewisse Basisschutzmaßnahmen beibehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn der Bundestag die epidemische Notlage von nationaler Tragweite nicht verlängern sollte. Somit bleibt die Pflicht zum Tragen einer Maske in verschiedenen Bereichen bestehen. Dies betrifft vor allem Krankenhäusern und Altenheimen, also Orte, in denen oft gefährdete Menschen leben oder versorgt werden. Gleiches gilt im öffentlichen Nahverkehr, wo Mitarbeiter und auch Fahrgäste dazu angehalten sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Allerdings trifft diese Regelung nicht im Fernverkehr zu.

Auch bei der Testpflicht gibt es Anpassungen. So muss künftig ein negativer Schnelltest vorgelegt werden, wo es zu einem unmittelbaren Zusammentreffen mit vulnerablen Gruppen kommt. Gleiches gilt weiterhin in Schulen, Gefängnissen und anderen Unterkünften, bei denen eine Vielzahl von Personen zusammentrifft.

Härtere Maßnahmen in „Hotspots“

Sofern aber eine „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“, so sollen die Länder regional weitere Maßnahmen verhängen können. Dazu ist eine besondere Lage durch die Länderparlamente festzulegen und auf eine bestimmte Region zu begrenzen. Die Einschränkungen betreffen dann eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum und die Wiedereinführung der Abstands- und Hygienekonzepte, insbesondere in geschlossenen Räumlichkeiten.

Überall dort, wo es zu einem erhöhten Publikumsverkehr kommt, sind Zugangsbeschränkungen nach 2G oder 3G möglich. Doch muss genau definiert werden, wann es sich tatsächlich um eine dynamisch ausbreitende Infektionslage handelt. Der Entwurf besagt in diesem Falle, dass eine Variante potenziell tödlich sein muss und eine damit einhergehende Überlastung der Kliniken in den betroffenen Regionen droht.

Im Umkehrschluss bietet dies den jeweiligen Ländern eine Menge Spielraum. So können die Corona-Maßnahmen fast nach Belieben festgelegt oder verhindert werden, da keine Mindestanforderungen benannt wurden.

Kommentare anzeigen

  • Alles so traurig und keiner weiss wirklich , was ab 20.03. genau los ist!!
    Wo bleibt denn die Aussage von Herrn Lauterbach hierzu? Ist doch sonst immer schnell bei der Sache

    • Herr Lauterbach sollte sich mal auf das gesamte Gesundheitssystem konzentrieren, und nicht immer nur auf Corona. Meine persönliche Meinung.

  • Was soll das schon wieder . Wir wissen Alle aus der Erfahrung das der Impfstoff nicht zu einer
    vollständigen Imunität führt. Gibt es etwa leute die an einer Nichtverbreitung durch das Aufsetzen einer Maske noch glauben.
    Schafft endlich die Einschränkungen ab und kümmert euch um einen wirksamen Impfstoff

    • Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht Herr Winter ,die sollen einen wirksamen Impfstoff herstellen ohne schlimme Nebenwirkungen.Ich habe auch keine Lust alle 3 Monate aufzufrischen. Eine Maske werden schon noch viele tragen wollen zumindest an bestimmten Orten aber das ist dann die eigene Entscheidung.

  • …aber bitte einen Impfstoff ohne die im anderen Artikel genannten Nebenwirkungen!!

  • Leute, habt ihr immer noch nicht verstanden, dass wir seit zwei Jahren belogen und betrogen werden? Die Impfe war und ist nur dazu da, dass die Mächtigen hinter den Kulissen noch mehr Geld scheffeln! Es gibt längst keine Pandemie mehr - sie war immer eine PLANdemie!!! Das Virus ist für niemanden tödlich, außer für alte Menschen mit Vorerkrankungen oder andere Menschen mit massiven Vorerkrankungen, z. B. Krebspatienten! Diese werden sicher NICHT mit einer Todesspritze geschützt! Es ist alles mittlerweile in zig Studien und Statistiken belegt!
    Reichen die Skandale um Zahlen und die massiven Nebenwirkungen plus die Tausenden von Impftoten seit Beginn der C-Impfe immer noch nicht aus, um euch wachzurütteln?
    Gelogen bei der Intensivbettenbelegung, gelogen bei Impfnebenwirkungen, gelogen bei Sterbefallzahlen - die Lügenliste der Regierung lässt sich fortsetzen!
    Es braucht keinen Impfstoff - das Immunsystem ist viel stärker! Die Regierung hat jegliche vorbeugenden Maßnahmen NICHT zugelassen und sogar verboten! Es war eine Pandemie, die von Anfang aufgebaut war auf Lügen!
    Dieses Gesetz muss für immer weg! Tritt es irgendwann in Kraft, hat die Regierung die Macht, JEDEN Mist in unsere Adern zu spritzen! Ohne Evidenz, ohne Zulassungsstudien, ohne klinische Phasen! JEDEN MIST, egal wie oft! Das sollte doch jetzt wohl mal bei jedem angekommen sein!
    Geht verdammt noch mal auf die Straße!!!

  • Sorry aber ich verstehe das nun nicht so ganz und nirgends kann ich dazu etwas finden. Kann mir jemand mal erklären ob dann 3G am Arbeitsplatz weiter Bestand hat oder dieses erstmal wegfällt und nur bei Bedarf wieder gilt?

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Author
Stephan Heiermann